Familie von Alemann

Johann III. AlemannAge: 39 years15961636

Name
Johann III. Alemann
Surname
Alemann
Given names
Johann III.
Birth June 8, 1596 41 35

Birth of a sisterMargarethe Alemann
January 14, 1598 (Age 19 months)

Birth of a sisterHelena Alemann
July 16, 1599 (Age 3 years)

Death of a brotherErasmus II. Alemann
1602 (Age 5 years)

Death of a sisterKatharina Alemann
June 30, 1607 (Age 11 years)

Cause: Pest
Death of a maternal grandmotherMargaretha Ziering
estimated 1611 (Age 14 years)

Death of a motherAnna Katharina Moritz
December 2, 1611 (Age 15 years)

Death of a fatherJohann Martin I. Alemann
March 29, 1618 (Age 21 years)
MarriageElisabeth DjuisView this family
April 24, 1620 (Age 23 years)
Birth of a daughter
#1
N.N. Alemann
March 10, 1621 (Age 24 years)

Death of a brotherMartin (Johann) IV. Alemann
1621 (Age 24 years)

Birth of a daughter
#2
Elisabeth Alemann
February 28, 1622 (Age 25 years)

Birth of a daughter
#3
Catharina Alemann
1623 (Age 26 years)

Birth of a daughter
#4
Helene Alemann
April 11, 1625 (Age 28 years)

Birth of a son
#5
N.N. Alemann
1626 (Age 29 years)

Death of a daughterN.N. Alemann
1627 (Age 30 years)

Birth of a son
#6
Martin V. Alemann
April 26, 1628 (Age 31 years)

Death of a sonN.N. Alemann
1628 (Age 31 years)

Birth of a son
#7
Johann Albrecht I. Alemann
1629 (Age 32 years)

Birth of a son
#8
Johann Ludwig Alemann
about 1630 (Age 33 years)

Death of a sonJohann Albrecht I. Alemann
June 1, 1631 (Age 34 years)

Cause: Krämpfe auf der Reise nach Halberstadt
Death of a sisterMargarethe Alemann
1631 (Age 34 years)

Cause: Erstickung im Keller
Birth of a son
#9
Johann Albrecht II. Alemann
1633 (Age 36 years)
Death of a daughterCatharina Alemann
1636 (Age 39 years)
Death January 24, 1636 (Age 39 years)
Burial January 27, 1636 (3 days after death)
Addressyes

URLyes

Family with parents - View this family
father
mother
Marriage: 1579
19 months
elder brother
22 months
elder sister
3 years
elder brother
18 months
elder sister
1 year
elder sister
22 months
elder sister
1 year
elder brother
3 years
elder brother
16 months
elder brother
15 months
elder brother
19 months
himself
19 months
younger sister
18 months
younger sister
Family with Elisabeth Djuis - View this family
himself
wife
Marriage: April 24, 1620Magdeburg
11 months
daughter
1 year
daughter
22 months
daughter
2 years
daughter
21 months
son
2 years
son
20 months
son
2 years
son
4 years
son

Note

Johann studierte 4 Jahre in Wittenberg und Jena (ab 1611). Erbte 1618 vom Vater das Gewandhaus “zum goldenen Greifen” am neuen Markt (Johanniskirchhof). 1618–1629 Ratsherr (Bauermeister). 1622 erbte er von seinem Bruder das Haus “zum goldenen Zelt”. 8.7.1622 belehnt, desgl. 1624 (Osterweddingen). Seit 1625 Führer der kaiserlichen Partei in Mgdb. 1625–1629 Vertreter der Stadt in zahlreichen Legationen. 1626 kaiserlicher Staathalter oder kais. Konsul in Mgdb. 1628 mit Stadtsyndikus Dr. Denhart am kais. Hof in Prag im Auftrage der Stadt. 1629 mußte er aus der Stadt fliehen, sein Hab und Gut wurde beschlagnahmt. Lebte dann meistens auf seinem Gute in Sohlen. 1633 Kommissarius bei der kais. Armee in Hildesheim. Hier ließ er auch seine Schrift drucken: “Vortrab vorhabender Ausführung . . .” Über seine Tätigkeit zur Zeit der Zerstörung Mgdb. vgl. den allgemeinen Teil. Er war zuletzt Schösser (kais. Steuereinnehmer) zu Wolmirstedt und wohnte zeitweise in Quedlinburg, Hildesheim, Braunschweig. Der einst so vermögende Mann war durch die Kriegsereignisse gänzlich verarmt. Seine Frau kehrte 1639 von Goslar nach Mgdb. zurück und starb am 13.2.1685 oder 1691. Heiratskontrakt nach Martins Kopialbuch: “Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen. Zu wissen nämlich zuvorderst, welchen dassen Wissenschaft von Nöthen. Als der ehrenfeste achtbar und führnehme Herr Johann Alemann nunmehr seine mündigen, mannbar Jahr erreicht, seine Studien eine Zeitlang continuiert, folgendes nach Hintritt seines geliebten Vaters des ehrenfesten großachtbaren Johann Martin Alemanns wollverdienten Bürgermeisters, christlichen und seligen Gedächtnis, eigene Haushaltung angefangen, das Erbhaus und Gewandhaus übernommen und ist rath seiner angehörigen, gefreundter sich in den Stand der heiligen Ehe zu begeben entschlossen, daß er die ehrbare und ehrenvieltugendreiche Jungfrau Elisabeth Djuisin, Bürgermeister selig hinterlassene eheleibliche Tochter, in Ehren lieb gewonnen und umb dieselbe, bei ihren Verwandten Herrn Vormündern freundliche ehrliche anwerbung thun lassen. Hinmaßen er nach Verspürung Gottes des Allmächtigen gnädiger providenz und beider Theil guter affection, auch hertzliche Liebe und Zuneigung alß er seinen Herrn Freiwerber den 15. d. Mts. abgeschickt vor ihrer der Braut gesambten Vormündern, mit annehmlicher erfreulicher Antwort versehen worden. Hierumb nun den Allerhöchsten mit allen Fleiß zu erbitten, daß die christliche Heirath und Ehesache Er der allgütige Gott gnädigst fortunieren, befördern und durch väterliche Benediction gesegnen wolle, so ist man beidertheilen diese beschlossene Ehesache mit ansetzung eines gewissen hochzeitlichen Ehrentages auch Anstellung chris tlicher Copoulation und Beilegung göttlichen Beistandes so bald zu beschehen mö glich zu befördern resolviert und beschloßen. Die zeitlichen Güter bereichend, hat man sich, um künftige mehrere Richtigkeit willen, nochfolgendermaßen verglichen. Vor Erst. Daß die Herrn verordnete Vormünder untenbenannt, ihrer Mündlein der Tugendsahmen Braut zur Ehesteuer und Mitgift abzufolgen versprochene 2000 Thaler, teils in barem Gelde, das übrige an belegten Zinsbaren Summen, oder gewißen Kornpächten nebst ihrer fürnehmen Jungfräuliche Schmuck und Kleinodien, Gold und Silber, Kleidungen, Kisten und Kastengeräth, auch was dazu gehörig, nöthig und gewöhnlich. Was aber der Braut andere Güter, so ihr von ihrem Großvater, Bm. Gregorius Päuerling und selige Eltern aufgeerbt und zugefallen betreffen hat ewert der Bräutigamb der jährlichen Fruchtniesung sich zu erfreuen: Bleiben aber sonsten in Hauptgenusse der Braut frei und vorbehalten. Dagegen der Herr Bräutigam eine der Mitgift gleichmäßige Wiedererstattung als zween Tausend Thaler; und aus seinen bereitesten Hab und Gütern, so er jetzo hat bereits ererbet, erworben und vor sich gebracht auch weiter und ins künftige möchte erwirken, ererben und vor sich bringen, Erbe nicht ausgeschlossen, nebst das die Braut, mit gewöhnlichen ansehnlichen Geschenken, einer Ketten, Sporn, Armbändern, Ringen und dergleichen zu ehren, soll versehen werden, einzubringen, und ihr erblich zuzuwenden, Krafft dieses zugesagt und versprochen. Mit fernerer Erklärung und Verpflicht, daß die itzige Braut und alsdann Witbe betr. des Herrn Bräutigams unverhofften Todesfall, aus allen und jeglichen seinen bereitesten erblichen Hab und Gütern beweglich und unbeweglichen, die er itzo hat, künftig wie erwähnt erwerben, ererben wird, nach ihrer Willkür und Beliebniß, ihre Mitgift vorgedacht und gleichmäßiger Wiedererstattung nebst anderen ihren eingebrachten Gütern, Geschmeide, Kleidungen, Haus und Küchengeräthe ungetrennt an sich nehmen und völlig behalten soll und möge. So will er ihr aus seinen männlichen Gütern einen Abzug von zween Wispeln, halb Weizen und halb Roggen mit Consens seines geliebten Bruders und nächsten anverwandten Vettern und dann einen Wispel Weizen aus seinen Erbgütern hiermit constituiert. Wie denn auch die freie Wohnung in seinem Hause zum goldenen Greifen am Markt, jedoch sie solche in Tach und Fach und baulichen Wesen erhalten soll. Dargegen. Und ob mit der Braut zum ersten sich ein unvermuthlicher Todesfall begeben würde, soll der Wittwer, die Mitgift der 2000 Thaler und was ihm sonsten jure meriti vermöge Sächsischen Rechts und Stadtgebrauch gebühret, ohne jegliche Kürzung erblich erlangen, überkommen und behalten. Da nun der liebe Gott durch seinen Segen in stehender Ehe, leibes Erben wie man hofft, und die Göttliche Allmacht darum bittet, wird bescheeren, soll der Fälle und succession halber es versterben die Eltern oder Kinder zuerst nach einander oder wechselweise, das alles dem unerforschlichen Rath und Willen des frommen Gottes, und der Zeit muß heimgestellt werden, auch was sonsten in dieser Ehestiftung nicht begriffen nach sächsischem und dies orts zu Magdeburg, da alle Theile seßhaftig, hergebrachten Rechten und Gewohnheiten gehalten werden. Endlich bewilligt, daß die Hochzeitsgeschenke beiden Theilen, dem Herrn Bräutigam und der Braut, nach ihrem Willen und zu ihrem besten anzuwenden jeden halb zu kommen. Die Unkosten der Wirtschaft, von beiden seiten gleich übertragen und erstattet werden und beiden angehenden Eheleuten ein Theil das andere, durch letzten Willen und Testament besser als hierin begriffen zu bemerken und zu besagen, hierdurch ganz unbenommen, vielmehr ausdrücklichen vorbehalten sein und bleiben soll. In Urkund sind diese Ehestiftung zwo Instrumente gleich lauts verfertigt und zum Zeugniß der Wahrheit von den ehrenfesten großachtbaren, hochgelahrten hoch und vollweisen ehrbaren und fürnehmen, Herrn Johann dem Bräutigam, sambt Martin senior alten Bürgermeister und Schuldheißen, dann Jacobo beider Rechte Dr. des Mgdb. Schöppenstuhls Assessor etc. etc. und Martin Johann, sämmtliche Alemannen resp. Gebrüder und Vettern auf der einen Seite, Fürder wegen der Braut Herr Staphanus Olvensstetten, der Rechte Doctorn und regierenden Bm., Joachim Schoffer, Hansen Vogetten, Matthai Schönen auch Johann Bünemann den Jüngeren respective befreundete berechtigte Vormünder und erbetene Zeugespersonen mit leibliche Handesunterschriften und ihren gewöhnlichen Petschaften versiegelt. Geschehen und vollzogen zu Mgdb. die 23. Januar im Jahr nach der Geburt unseres einzigen Erlösers u. Seligmachers Jesu Christi 1620. Martin Alemann. Johann Alemann. Jacob Alemann. Martin Johann Alemann. Stephan Olvenstädt. Joachim Schoff. Hans Vogett. Matthai Schöne. Johann Bünemann. Vormund der Kinder war Otto v. Guericke .