Familie von Alemann

Johann III. AlemannAlter: 39 Jahre15961636

Name
Johann III. Alemann
Nachname
Alemann
Vornamen
Johann III.
Geburt 8. Juni 1596 41 35

Geburt einer SchwesterMargarethe Alemann
14. Januar 1598 (Alter 19 Monate)

Geburt einer SchwesterHelena Alemann
16. Juli 1599 (Alter 3 Jahre)

Tod eines BrudersErasmus II. Alemann
1602 (Alter 5 Jahre)

Tod einer SchwesterKatharina Alemann
30. Juni 1607 (Alter 11 Jahre)

Ursache: Pest
Tod einer mütterlichen GroßmutterMargaretha Ziering
geschätzt 1611 (Alter 14 Jahre)

Tod einer MutterAnna Katharina Moritz
2. Dezember 1611 (Alter 15 Jahre)

Tod eines VatersJohann Martin I. Alemann
29. März 1618 (Alter 21 Jahre)
HeiratElisabeth DjuisDiese Familie ansehen
24. April 1620 (Alter 23 Jahre)
Geburt einer Tochter
#1
N.N. Alemann
10. März 1621 (Alter 24 Jahre)

Tod eines BrudersMartin (Johann) IV. Alemann
1621 (Alter 24 Jahre)

Geburt einer Tochter
#2
Elisabeth Alemann
28. Februar 1622 (Alter 25 Jahre)

Geburt einer Tochter
#3
Catharina Alemann
1623 (Alter 26 Jahre)

Geburt einer Tochter
#4
Helene Alemann
11. April 1625 (Alter 28 Jahre)

Geburt eines Sohns
#5
N.N. Alemann
1626 (Alter 29 Jahre)

Tod einer TochterN.N. Alemann
1627 (Alter 30 Jahre)

Geburt eines Sohns
#6
Martin V. Alemann
26. April 1628 (Alter 31 Jahre)

Tod eines SohnsN.N. Alemann
1628 (Alter 31 Jahre)

Geburt eines Sohns
#7
Johann Albrecht I. Alemann
1629 (Alter 32 Jahre)

Geburt eines Sohns
#8
Johann Ludwig Alemann
um 1630 (Alter 33 Jahre)

Tod eines SohnsJohann Albrecht I. Alemann
1. Juni 1631 (Alter 34 Jahre)

Ursache: Krämpfe auf der Reise nach Halberstadt
Tod einer SchwesterMargarethe Alemann
1631 (Alter 34 Jahre)

Ursache: Erstickung im Keller
Geburt eines Sohns
#9
Johann Albrecht II. Alemann
1633 (Alter 36 Jahre)
Tod einer TochterCatharina Alemann
1636 (Alter 39 Jahre)
Tod 24. Januar 1636 (Alter 39 Jahre)
Beerdigung 27. Januar 1636 (3 Tage nach Tod)
Adresseja

Internetadresse (URL)ja

Familie mit Eltern - Diese Familie ansehen
Vater
Mutter
Heirat: 1579
19 Monate
älterer Bruder
22 Monate
ältere Schwester
3 Jahre
älterer Bruder
18 Monate
ältere Schwester
1 Jahr
ältere Schwester
22 Monate
ältere Schwester
1 Jahr
älterer Bruder
3 Jahre
älterer Bruder
16 Monate
älterer Bruder
15 Monate
älterer Bruder
19 Monate
er selbst
19 Monate
jüngere Schwester
18 Monate
jüngere Schwester
Familie mit Elisabeth Djuis - Diese Familie ansehen
er selbst
Ehefrau
Heirat: 24. April 1620Magdeburg
11 Monate
Tochter
1 Jahr
Tochter
22 Monate
Tochter
2 Jahre
Tochter
21 Monate
Sohn
2 Jahre
Sohn
20 Monate
Sohn
2 Jahre
Sohn
4 Jahre
Sohn

Notiz

Johann studierte 4 Jahre in Wittenberg und Jena (ab 1611). Erbte 1618 vom Vater das Gewandhaus “zum goldenen Greifen” am neuen Markt (Johanniskirchhof). 1618–1629 Ratsherr (Bauermeister). 1622 erbte er von seinem Bruder das Haus “zum goldenen Zelt”. 8.7.1622 belehnt, desgl. 1624 (Osterweddingen). Seit 1625 Führer der kaiserlichen Partei in Mgdb. 1625–1629 Vertreter der Stadt in zahlreichen Legationen. 1626 kaiserlicher Staathalter oder kais. Konsul in Mgdb. 1628 mit Stadtsyndikus Dr. Denhart am kais. Hof in Prag im Auftrage der Stadt. 1629 mußte er aus der Stadt fliehen, sein Hab und Gut wurde beschlagnahmt. Lebte dann meistens auf seinem Gute in Sohlen. 1633 Kommissarius bei der kais. Armee in Hildesheim. Hier ließ er auch seine Schrift drucken: “Vortrab vorhabender Ausführung . . .” Über seine Tätigkeit zur Zeit der Zerstörung Mgdb. vgl. den allgemeinen Teil. Er war zuletzt Schösser (kais. Steuereinnehmer) zu Wolmirstedt und wohnte zeitweise in Quedlinburg, Hildesheim, Braunschweig. Der einst so vermögende Mann war durch die Kriegsereignisse gänzlich verarmt. Seine Frau kehrte 1639 von Goslar nach Mgdb. zurück und starb am 13.2.1685 oder 1691. Heiratskontrakt nach Martins Kopialbuch: “Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen. Zu wissen nämlich zuvorderst, welchen dassen Wissenschaft von Nöthen. Als der ehrenfeste achtbar und führnehme Herr Johann Alemann nunmehr seine mündigen, mannbar Jahr erreicht, seine Studien eine Zeitlang continuiert, folgendes nach Hintritt seines geliebten Vaters des ehrenfesten großachtbaren Johann Martin Alemanns wollverdienten Bürgermeisters, christlichen und seligen Gedächtnis, eigene Haushaltung angefangen, das Erbhaus und Gewandhaus übernommen und ist rath seiner angehörigen, gefreundter sich in den Stand der heiligen Ehe zu begeben entschlossen, daß er die ehrbare und ehrenvieltugendreiche Jungfrau Elisabeth Djuisin, Bürgermeister selig hinterlassene eheleibliche Tochter, in Ehren lieb gewonnen und umb dieselbe, bei ihren Verwandten Herrn Vormündern freundliche ehrliche anwerbung thun lassen. Hinmaßen er nach Verspürung Gottes des Allmächtigen gnädiger providenz und beider Theil guter affection, auch hertzliche Liebe und Zuneigung alß er seinen Herrn Freiwerber den 15. d. Mts. abgeschickt vor ihrer der Braut gesambten Vormündern, mit annehmlicher erfreulicher Antwort versehen worden. Hierumb nun den Allerhöchsten mit allen Fleiß zu erbitten, daß die christliche Heirath und Ehesache Er der allgütige Gott gnädigst fortunieren, befördern und durch väterliche Benediction gesegnen wolle, so ist man beidertheilen diese beschlossene Ehesache mit ansetzung eines gewissen hochzeitlichen Ehrentages auch Anstellung chris tlicher Copoulation und Beilegung göttlichen Beistandes so bald zu beschehen mö glich zu befördern resolviert und beschloßen. Die zeitlichen Güter bereichend, hat man sich, um künftige mehrere Richtigkeit willen, nochfolgendermaßen verglichen. Vor Erst. Daß die Herrn verordnete Vormünder untenbenannt, ihrer Mündlein der Tugendsahmen Braut zur Ehesteuer und Mitgift abzufolgen versprochene 2000 Thaler, teils in barem Gelde, das übrige an belegten Zinsbaren Summen, oder gewißen Kornpächten nebst ihrer fürnehmen Jungfräuliche Schmuck und Kleinodien, Gold und Silber, Kleidungen, Kisten und Kastengeräth, auch was dazu gehörig, nöthig und gewöhnlich. Was aber der Braut andere Güter, so ihr von ihrem Großvater, Bm. Gregorius Päuerling und selige Eltern aufgeerbt und zugefallen betreffen hat ewert der Bräutigamb der jährlichen Fruchtniesung sich zu erfreuen: Bleiben aber sonsten in Hauptgenusse der Braut frei und vorbehalten. Dagegen der Herr Bräutigam eine der Mitgift gleichmäßige Wiedererstattung als zween Tausend Thaler; und aus seinen bereitesten Hab und Gütern, so er jetzo hat bereits ererbet, erworben und vor sich gebracht auch weiter und ins künftige möchte erwirken, ererben und vor sich bringen, Erbe nicht ausgeschlossen, nebst das die Braut, mit gewöhnlichen ansehnlichen Geschenken, einer Ketten, Sporn, Armbändern, Ringen und dergleichen zu ehren, soll versehen werden, einzubringen, und ihr erblich zuzuwenden, Krafft dieses zugesagt und versprochen. Mit fernerer Erklärung und Verpflicht, daß die itzige Braut und alsdann Witbe betr. des Herrn Bräutigams unverhofften Todesfall, aus allen und jeglichen seinen bereitesten erblichen Hab und Gütern beweglich und unbeweglichen, die er itzo hat, künftig wie erwähnt erwerben, ererben wird, nach ihrer Willkür und Beliebniß, ihre Mitgift vorgedacht und gleichmäßiger Wiedererstattung nebst anderen ihren eingebrachten Gütern, Geschmeide, Kleidungen, Haus und Küchengeräthe ungetrennt an sich nehmen und völlig behalten soll und möge. So will er ihr aus seinen männlichen Gütern einen Abzug von zween Wispeln, halb Weizen und halb Roggen mit Consens seines geliebten Bruders und nächsten anverwandten Vettern und dann einen Wispel Weizen aus seinen Erbgütern hiermit constituiert. Wie denn auch die freie Wohnung in seinem Hause zum goldenen Greifen am Markt, jedoch sie solche in Tach und Fach und baulichen Wesen erhalten soll. Dargegen. Und ob mit der Braut zum ersten sich ein unvermuthlicher Todesfall begeben würde, soll der Wittwer, die Mitgift der 2000 Thaler und was ihm sonsten jure meriti vermöge Sächsischen Rechts und Stadtgebrauch gebühret, ohne jegliche Kürzung erblich erlangen, überkommen und behalten. Da nun der liebe Gott durch seinen Segen in stehender Ehe, leibes Erben wie man hofft, und die Göttliche Allmacht darum bittet, wird bescheeren, soll der Fälle und succession halber es versterben die Eltern oder Kinder zuerst nach einander oder wechselweise, das alles dem unerforschlichen Rath und Willen des frommen Gottes, und der Zeit muß heimgestellt werden, auch was sonsten in dieser Ehestiftung nicht begriffen nach sächsischem und dies orts zu Magdeburg, da alle Theile seßhaftig, hergebrachten Rechten und Gewohnheiten gehalten werden. Endlich bewilligt, daß die Hochzeitsgeschenke beiden Theilen, dem Herrn Bräutigam und der Braut, nach ihrem Willen und zu ihrem besten anzuwenden jeden halb zu kommen. Die Unkosten der Wirtschaft, von beiden seiten gleich übertragen und erstattet werden und beiden angehenden Eheleuten ein Theil das andere, durch letzten Willen und Testament besser als hierin begriffen zu bemerken und zu besagen, hierdurch ganz unbenommen, vielmehr ausdrücklichen vorbehalten sein und bleiben soll. In Urkund sind diese Ehestiftung zwo Instrumente gleich lauts verfertigt und zum Zeugniß der Wahrheit von den ehrenfesten großachtbaren, hochgelahrten hoch und vollweisen ehrbaren und fürnehmen, Herrn Johann dem Bräutigam, sambt Martin senior alten Bürgermeister und Schuldheißen, dann Jacobo beider Rechte Dr. des Mgdb. Schöppenstuhls Assessor etc. etc. und Martin Johann, sämmtliche Alemannen resp. Gebrüder und Vettern auf der einen Seite, Fürder wegen der Braut Herr Staphanus Olvensstetten, der Rechte Doctorn und regierenden Bm., Joachim Schoffer, Hansen Vogetten, Matthai Schönen auch Johann Bünemann den Jüngeren respective befreundete berechtigte Vormünder und erbetene Zeugespersonen mit leibliche Handesunterschriften und ihren gewöhnlichen Petschaften versiegelt. Geschehen und vollzogen zu Mgdb. die 23. Januar im Jahr nach der Geburt unseres einzigen Erlösers u. Seligmachers Jesu Christi 1620. Martin Alemann. Johann Alemann. Jacob Alemann. Martin Johann Alemann. Stephan Olvenstädt. Joachim Schoff. Hans Vogett. Matthai Schöne. Johann Bünemann. Vormund der Kinder war Otto v. Guericke .